Schlichtung und Schiedsgerichte

Bei Rechtstreitigkeiten, die auf technischen Problemen beruhen, können staatliche Gerichte nur bedingt sinnvolle Abhilfe schaffen. Richter sind Juristen und haben von wenigen Ausnahmen abgesehen nur ein sehr eingeschränktes technisches Verständnis. Daher muss bei solchen Verfahren fast immer ein Sachverständiger beauftragt werden. In der Regel bedeutet das Verfahrensdauern von mehreren Jahren. Eine außergerichtliche Schlichtung oder ein außergerichtliches Schiedsverfahren kann hier eine Alternative sein. Bei passender oder Auswahl des Schlichters oder Schiedsrichters kann dies zu einer wesentlich schnelleren und sachgerechteren Lösung eines Rechtstreits aufgrund technischer Probleme führen.

Als Rechtsanwalt und Diplom-Maschinenbauingenieur biete ich Ihnen sowohl juristischen als auch technischen Sachverstand zur Lösung von Rechtstreitigkeiten aufgrund technischer Probleme, sowohl als Schlichter, als auch als Schiedsrichter.

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